Unsere Kanzlei bietet Ihnen schwerpunktmäßig professionelle Beratung in allen Rechtsstreitigkeiten im Bereich Immobilien. Konsultieren Sie uns z. B. für eine Rechtsberatung für Ihr Wohnungseigentum oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch bei der Beitreibung von Wohn- und Hausgeldern, der Überprüfung von Immobilienkaufverträgen sowie der Abwehr und Durchsetzung von Maklercourtagen sind wir Ihr Ansprechpartner. Zusätzlich bieten wir mietrechtliche Beratung an u. a. bei Mängeln an Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum oder für die Beschlussanfechtung.
Das Rechtsgebiet Mietrecht decken wir ebenfalls schwerpunktmäßig ab. Wir können Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen Vertretung, z. B. für die Geltendmachung mietrechtlicher Forderungen, weiterhelfen als auch bei allen mietrechtlichen Fragen. Mandanten konsultieren uns u. a. für die Überprüfung von Wohnraum- bzw. Gewerbemietverträgen. Außerdem stehen wir Ihnen bei (fristlosen) Kündigungen und der Zwangsvollstreckung eines gerichtlichen Räumungsurteils zur Seite.
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter.
Unsere Kanzlei vertritt Sie auch zur Durchsetzung Ihrer Forderungen wie Ansprüche, die in Form einer Zwangsvollstreckung erwirkt werden sowie bei vorgerichtlicher Geltendmachung. Sprechen Sie uns gerne an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.
Im Bereich Verkehrsrecht kann Sie unsere Kanzlei bei allen Verkehrsordnungswidrigkeiten vertreten. Wir kümmern uns um die Abwehr von Schadenersatzansprüchen der gegnerischen Partei und übernehmen Ihre Verteidigung im Bereich Verkehrsstrafrecht (z. B. bei Delikten wie Trunkenheitsfahrten oder unterlassene Hilfeleistung im Unfallfall). Auch Fragen im Verkehrsvertragsrecht gehören zu unserer Spezialisierung. So beraten wir Sie gerne vor dem Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeugs. Wir sind zudem auf die komplette Unfallschadensregulierung spezialisiert; hierbei handelt es sich u. a. um die vorgerichtliche bzw. gerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld- bzw. Schadenersatzansprüchen sowie Korrespondenz mit dem Versicherer und Sachverständigen.
Unsere Kanzlei vertritt Sie ebenfalls als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer. Dazu zählen für Arbeitgeber der Betriebsübergang und für beide Mandantengruppen Anliegen rund um Aufhebungsverträge und Abfindung, Abschluss bzw. Aushandeln von Arbeitsverträgen, alle Streitfälle im Kündigungsrecht und Kündigungsschutzrecht. Außerdem helfen wir Ihnen auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/Urlaubsrecht.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Holger Hans kann Ihnen des Weiteren bei Angelegenheiten im Werkvertragsrecht sowie Kaufrecht weiterhelfen. Wir vertreten Sie z. B. rund um Haftung, bei einer Werklohnklage oder Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich Kaufrecht kümmern wir uns um die Rückabwicklung von Kaufverträgen sowie die Nacherfüllung.
Unser Kompetenzbereich bietet Ihnen im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts sowie Verbraucherrechts zusätzlich Beratung und Vertretung im allgemeinen Vertragsrecht. Hierbei prüfen wir bestehende Verträge oder übernehmen den Entwurf von Verträgen. Des Weiteren setzen wir die Ausübung Ihrer allgemeinen Gestaltungsrechte durch; dies umfasst u. a. den Widerruf oder den Rücktritt.
Erreichbarkeiten:
Telefonisch nur
oder per Mail: info@rechtsanwalt-hans.de